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Anmerkungen zum Positionspapier der deutschen Datenschutzbeauftragten zu Safe Harbor, ZD-Aktuell (Remarks on the Position paper of the German Data Protection Agencies Regarding Safe Harbor)

November 11, 2015

Die deutschen Datenschutzbehörden haben auf die Stellungnahme der Art. 29-Datenschutzgruppe (Spies, ZD-Aktuell 2015, 04855; Wybitul, ZD-Aktuell 2015, 04856) am 26.10.‌2015 zu den Konsequenzen der EuGH-Entscheidung v. 6.10.‌2015 in Sachen Schrems (ZD 2015, Seite 549 m. Anm. Spies) zügig reagiert.

Die 16 Punkte des neuen Positionspapiers der Datenschutzkonferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder dienen als weitere Grundlage für das Vorgehen der deutschen Behörden bis Ende Januar 2016. Die meisten Punkte, wie die Aufforderung an die Kommission und „die Datenschutzbehörden“, das Datenschutzniveau (Rechtslage und Rechtspraxis) in den USA auf Herz und Nieren zu prüfen, sollten niemanden überraschen.

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