Die Abreden zum EU-US-Privacy-Shield, die nach dem wegweisenden Safe Harbor-Urteil des EuGH (ZD 2015, 549 m. Anm. Spies) die transatlantischen Datenubertragungen erleichtern sollen, haben am 12.6.2016 die letzten Harden genommen.
Einige Datenschutzbeharden und Vertreter der Art. 29-Datenschutzgruppe auBerten bis zuletzt Kritik. Die neuen Privacy Shield-Grundsatze sollen ab dem 1.8.2016 fur US-Datenimporteure anwendbar sein. Diese Moglichkeit wird von zahlreichen US-Organisationen begruBt werden, die bis zum EuGH-Urteil nach Safe Harbor zertifiziert waren. Allerdings hat die Registrierung in den USA auch einige Nachteile far die US-Unternehmen und die Datenexporteure.