Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) hat am 16.10. 2017 beschlossen, eine Entscheidung des Berufungsgerichts (Second Circuit) zu überprüfen, wonach US-Bundesbehörden keine Durchsuchungsbefehle für den Zugriff auf Benutzerdaten verwenden dürfen, die von Anbietern von E-Mail-Diensten im Ausland gespeichert werden. Sollte der US Supreme Court den US-Behörden den direkten Zugriff zu in der EU abgespeicherten Daten zur Strafverfolgung über die in den USA ansässigen Diensteanbieter ermöglichen, könnte dies zu einer Kollision u. a. mit Art. 48 f. DS-GVO führen. Wann der US Supreme Court nach Anhörung der Parteien über die Sache entscheidet, ist derzeit unklar.