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Wesentliche grunderwerbsteuerliche Änderungen bei Share Deals endgültig verabschiedet

Legal Insights Germany

23. Juli 2026

Anfang Mai 2026 war die Verabschiedung des Neunten Gesetzes Steuerberatungsänderungsgesetzes im Bundesrat gescheitert. Grund war insbesondere die im Gesetz enthaltene sog. Entlastungsprämie für Arbeitnehmer in Höhe von 1000 Euro (vgl. hierzu Legal Insights vom 12. Mai 2026).

In einem zweiten Anlauf haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf mit den wortgleichen Änderungen des Grunderwerbsteuer-, Gewerbesteuer- sowie des Steuerberatungsgesetzes erneut in den Bundestag eingebracht, lediglich die Entlastungsprämie wurde verworfen und aus dem Vorhaben herausgenommen. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz im Juni 2026 verabschiedet, es wurde am 2. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes

  • Die Regelungen zur dinglichen Anteilsübertragung gem.§§ 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG (Closing) gelten nunmehr subsidiär und kommen nicht mehr zur Anwendung, wenn die Anteilsübertragung in Erfüllung eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsgeschäfts im Sinne der §§ 1 Abs. 3, Abs. 3a GrEStG (Signing) erfolgt. Durch die Umkehr der Rangfolge der grunderwerbsteuerlichen Ergänzungstatbestände beim Share Deal ist künftig das Signing maßgeblicher Besteuerungszeitpunkt.
  • Die grundbesitzende Gesellschaft wird zusätzliche Steuerschuldnerin und Anzeigepflichtige für Transaktionen gemäß §§ 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG.
  • Die Frist zur Abgabe von Grunderwerbsteueranzeigen beträgt in allen Fällen nunmehr einen Monat.
  • Bei unbebauten Grundstücken, die zur Bebauung bestimmt sind, bildet der Wert im bebauten Zustand die Bemessungsgrundlage.

Darüber hinaus entfristet das Gesetz die Fortgeltung der gesamthänderischen Bindung bei Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer (§ 24 GrEStG).

Die Neuregelungen der Grunderwerbsteuer sind am 3. Juli 2026 in Kraft getreten und erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag nach der Gesetzesverkündung verwirklicht werden.

Bei Transaktionen, deren Signing vor der Verkündung des Gesetzes erfolgte, deren Closing jedoch danach stattfindet, ist das Signing der maßgebliche Besteuerungszeitpunkt und die Neuregelung findet bereits Anwendung.

Für eine ausführliche Darstellung der Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes verweisen wir auf unsere Legal Insights vom 3. März 2026.

Änderungen des Gewerbesteuergesetzes

Außerdem steigt mit dem Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent. Diese Anhebung war bereits im Koalitionsvertrag intendiert.

Die Änderungen des Gewerbesteuergesetzes sind ebenfalls am 3. Juli 2026 in Kraft getreten und erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden.

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